1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, haben wir das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen erfahrungsgemäß bei Übernachtungen 20% des vereinbarten Preises.
4. Wir sind bemüht, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Absatz 3 errechneten Betrag, also 80 % des Zimmerpreises zu zahlen.
5. Gerichtsstand ist Ratzeburg
Hotel Restaurant Farchauer Mühle Eva-Maria & Michael Sievers GbR 23909 Farchau Farchauer Mühle 6 Tel. 04541-86000 Fax. 04541-860086 E-Mail anfrage@farchauer-muehle.de
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